Wer muss diese Fortbildung machen ?
Grundsätzlich muss jeder Fahrlehrer*in innhalb von 4 Jahren eine 3tägige zusammenhängende Fortbildung absolvieren, hiervon kann er abweichen dann beträgt die Dauer 4 Tage (je 8 Stunden à 45 Minuten). Fristbeginn ist der 31.12 des Erteilungsjahres der Fahrlehrererlaubnis das Fristende ist der 31.12. des 4 Jahres.
Über diese Fortbildung hinaus muss jeder Ausbilder*in die Unterricht im Rahmen Weiterbildung / Grundqualifikation abhalten, eine 3 tägige Fortbildung nach BKrFQV ( je 8 Stunden à 60 Minuten). absolvieren. Diese sollte über alle Kenntnisbereiche nach BKrFQV erfolgen. Diese können auch zu einer Fortbildung zusammen gefasst werden.
Die Ausbilder*in haben die Plficht innerhalb von 14 Tagen nach der Fortbildung der Ausbildungsstätte wo Sie unterrichten eineTeilnahmebescheinigung vorzulegen. Die Ausbildungsstätte muss diese Bescheinigungen der letzten beiden Fortbildungen aufbewahren und auf Verlangen unverzüglich vorzuzeigen. Spätestens nach 8 Jahren sind diese von der Ausbildungsstätte zu vernichten.
Wann finden solche Schulungen statt ?
Wir bieten mehrfach im Jahr solche Fortbildungslehrgänge an, siehe unten.
Was Kostet die Schulung ?
Die Fortbildungsschulung kostet 90,- Euro pro Teilnehmer/in & Tag. Die Fortbildungsschulung für alle 3 Tage kostet 260,- Euro pro Teilnehmer.
Muss eine Prüfung absolviert werden ?
Nein.
Inhalte der Fortbildung ?
Weiterentwicklung des Straßenverkehrsrecht
Änderungen der Verhältnisse im Straßenverkehrsrecht
Methoden zur Gestaltung des Unterrichtes
Verkehrspädagogik
Verkehrs- & Umweltpolitische Perspektiven
Betriebswirtschaftliche Fragen
Alternative Antriebsarten
Fahrerassistenzsysteme
E-Mobilität
Lenk- & Ruhezeiten
Ladungssicherung
Die Termine können Sie auch im Downloadbereich als PDF Datei runterladen.